Samstag, Juli 30, 2005

Berlin und Atelier-Subventionen

PRESSEMITTEILUNG

An Künstlern vorbei

Zur Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Juli 2005: "Missbrauch der geförderten Ateliers muss beendet werden" teilen wir mit:

Die Freistellung öffentlich geförderter Atelierwohnungen von derBelegungsbindung gab es bereits bei den ersten Objekten aus demFörderprogramm "Soziale Stadterneuerung", da schon bei Fertigstellung der Objekte die Höhe des Mietzinses für die einkommensschwache Zielgruppe nicht bezahlbar war und ist. Vor diesem Problem stehen nicht ausschließlich Künstlerinnen und Künstler, es es betrifft das gesamte Förderprogramm derSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und alle Personenkreise, die zwar einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, aber nicht in der finanziellen Lage sind, gerade diese "geförderten" Flächen anzumieten.
Zur Erläuterung: Die Anzahl der geförderten Ateliers und Atelierwohnungen stellt nur einen äußerst geringen Anteil am Gesamtvolumen der imFörderprogramm "Soziale Stadterneuerung" entwickelten Flächen von über 80.000 Wohnungen.

Spätestens 1996/1997 betrug die monatliche Bruttowarmmiete für die geförderten Wohnungen zwischen 10,00 und 12,00 DM/m². Der geförderte Wohnraum aus dem Programm der Senatsverwaltung war somit für die Personen, für die er geschaffen werden sollte, und nicht nur für Künstlerinnen und Künstler nicht bezahlbar.
Gleiches gilt im verstärkten Maß für großefamiliengerechte Atelierwohnungen, mit ausreichendem Arbeitsraum zurAusübung der künstlerischen Tätigkeit: Eine absolute monatliche Gesamtmiete von heute über 600,00 Euro stellt ein unüberwindliches Problem dar. Dennochkonnten von den insgesamt etwa 400 in diesen Rahmen entstandenenAtelierwohnungen über 350 an Berufskünstlerinnen und - Künstler vergeben werden.
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen dem Atelierprogramm derSenatskulturverwaltung sowie den geförderten Ateliers und Atelierwohnungen.
Letztere sind im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten - Programmteil "Soziale Stadterneuerung" vom 21. September 1994" durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entstanden.

Eine Kontrolle der Belegungsrechte durch die Bezirke oder die zuständige Senatsverwaltung findet praktisch nicht statt. Lediglich der Bestand der geförderten Atelierwohnungen wird durch das Atelierbüro für Bildende Künstlerinnen und Künstler dauerhaft gesichert. Für die übrigen 80.000Einheiten dürfte von massenhafter Fehlbelegung auszugehen sein.
Das Atelierbüro übt über die Fachkommission der Künstlerselbstverwaltung, ein Gremium aus Berufskünstlern, das im Fördervertrag festgelegte bezirkliche Belegungsrecht aus. Atelierwohnungen, für die keine Bewerbungen von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern vorliegen, werden einmalig von derAusübung des Belegungsrechtes freigestellt.
Die Vergabe der geförderten Ateliers und Atelierwohnungen erfolgt an professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang mit der persönlichen beruflichen und sozialen Dringlichkeit.
Der Nachweis, dass die Bewerberinnen und Bewerber von den Einkünften ihrer künstlerischen Tätigkeitleben können, wird nicht vorgenommen.
Die Freistellung von der Belegungsbindung bedeutet: der Vermieter hat einmalig die Möglichkeit, die geförderte Fläche selbstständig zu vermieten.
Wir weisen die Vermieter bei den Freistellungen darauf hin, dass nachMöglichkeit Personen aus dem "kreativen" Arbeitsfeld berücksichtigt werden sollten. Die Einhaltung der Vereinbarungen des Fördervertrages wird dadurch nicht aufgehoben (u.A. Hinweispflicht auf die entsprechenden Richtlinien,Mietobergrenze, Vorlage des WBS etc). Eine grundsätzliche Aufhebung der Belegungsbindung oder Zweckbindung erfolgt nicht.
Das Parlament und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind aufgefordert, die Förderbedingungen der Programme so zu gestalten, dass geförderte Objekte für die eigentliche Zielgruppe erreichbar sind.

Pressererklärung des www.bbk-kulturwerk.de